Entschädigung wie eine Berufskrankheit
Im Sozialrecht :
Nicht in der Berufskrankheiten-VO erfasste Krankheiten können wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, wenn sich nach Erlass der Berufskrankheiten-VO neue Erkenntnisse ergeben haben, die eine Anerkennung der Krankheit erforderlich machen (§ 9 Abs. 2 SGB VII). Berufskrankheit
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