Entschädigungsfonds

Verkehrsopferhilfe.

für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen. Anstalt des öffentlichen Rechts, die aus Beiträgen der Kfz-Haftpflichtversicherungsunternehmen finanziert wird. Gegen den E. können Ersatzansprüche aus Kfz-Unfällen geltend gemacht werden, wenn 1) das schädigende Fahrzeug nicht ermittelt werden kann (Unfallflucht) oder 2) die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung nicht besteht, soweit nicht anderweitig Ersatz zu erlangen ist. Näheres in § 12 PflichtversicherungsG. a. Schiedsstelle.




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