Erbe, endgültigerErbe, der die Erbschaft angenommen oder die Ausschlagungsfrist hat verstreichen lassen (§ 1943 BGB). Annahme einer Erbschaft, Ausschlagung, Erbe, vorläufiger.
Weitere Begriffe : Strafverfügung | Selbstbestimmung | Rechtsfolge |
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