Erbe, endgültiger

Erbe, der die Erbschaft angenommen oder die Ausschlagungsfrist hat verstreichen lassen (§ 1943 BGB). Annahme einer Erbschaft, Ausschlagung, Erbe, vorläufiger.




Vorheriger Fachbegriff: Erbe | Nächster Fachbegriff: Erbe, vorläufiger


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen