Erbenermittlung

Die Ermittlung der Erben ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. Nur in Süddeutschland, das heisst in Baden-Würtemberg und Bayern, gibt es Amtsermittlungsvorschriften. Das bedeutet, dass das Nachlassgericht die Erben »ermitteln« muss - in Bayern allerdings nur dann, wenn ein Grundstück oder wesentliches Aktivvermögen vorhanden ist. Das kann von erheblicher Bedeutung sein, weil nämlich dann, wenn der Erbe nicht innerhalb einer bestimmten Frist ermittelt werden kann, das Nachlassgericht feststellen muss, dass der Staat Erbe des Vermögens ist. Vorher muss allerdings in einer öffentlichen Bekanntmachung die Aufforderung zur Anmeldung des Erbrechts ergehen. Entscheiden konnten sich die Gerichte nicht bei der Frage, ob auch der Staat das Recht haben sollte, einen überschuldeten Nachlass auszuschlagen. In Bayern solle es im Ermessen des Nachlassgerichts liegen. Das Landgericht Düsseldorf war der Meinung, der Staat müsse auch einen überschuldeten Nachlass übernehmen.




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