Erbenlosungist im mittelalterlichen deutschen Recht das Recht des Erben, ein vom Erblasser ohne Erbenlaub verkauftes Grundstück gegen Kauf- preiserstattung auszulösen (Näherrecht). Lit.: Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005
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