Erbenmutter Ist zur Zeit des Erbfalles die Geburt eines Erben zu erw arten, so kann die Mutter, falls sie ausserstande ist sich selbst zu unterhalten, bis zur Entbindung angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass bzw. Erbteil des Kindes verlangen, § 1963 BGB. Entsprechendes gilt für den Nacherbfall, § 2141 BGB.
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