Erbenlaubist im mittelalterlichen deutschen Recht die Einwilligung (Erlaubnis) des oder der (zur Zeit der Verfügung) nächsten Erben zu bestimmten Verfügungen des (künftigen) Erblassers. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
Weitere Begriffe : Ausschließlichkeitsbindung | Krankengymnast | Gutachten |
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