Erlös

eingenommener Betrag, Bargewinn. Die durch Veräusserung eines Wirtschaftsgutes (z. B. Verkauf, Versteigerung) erhaltene Gegenleistung.

, Strafrecht: Geldwäsche.

Versteigerungserlös, Pfandrecht (2 c); s. a. Mehrerlös.




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