Evidenzprüfung(kein gesetzestechnischer Ausdruck) besagt, dass sich die gerichtliche Nachprüfung von Gesetzgebungs- oder Verwaltungsakten mit besonders weiten Gestaltungsspielräumen praktisch auf die evidente (offenkundige) Fehlerhaftigkeit beschränkt.
Weitere Begriffe : Dreimonatseinrede, Schonungseinrede | Zuschuss zum Mutterschaftsgeld | Gemeinschaftsmauer |
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