Exklusivnormen Vorschriften, die für deutsche Staatsangehörige systemwidrig die Anwendung deutschen Rechts anordnen oder dessen Anwendung zumindest ermöglichen, z.B. Art. 10 Abs. 3,17 Abs. 1 S.2, 18 Abs. 5 EGBGB.
Weitere Begriffe : Finanzdienstleistungsinstitute | Damm, Beschädigung von | kirchliche Zwecke |
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