Exkommunikation

ist im katholischen Kirchenrecht der strafweise Ausschluss eines Mitglieds aus der Gemeinschaft der Gläubigen - nicht jedoch der formellen Kirchenmitgliedschaft -. Die E. ist grundsätzlich nur vorübergehender Natur. Nach seiner Besserung hat der Betroffene einen Anspruch auf Lossprechung (vgl. 1077 Gang König Heinrichs IV. nach Canossa). Lit.: Gerosa, L., Exkommunikation, 1995

(can. 1331 CIC) ist die schwerste Kirchenstrafe in der kath. Kirche. Sie besteht im Ausschluss von der Teilnahme an den Sakramenten und vom sonstigen kirchlichen Leben, jedoch unter Aufrechterhaltung der kirchlichen Mitgliedschaft.




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