Exkommunikation ist im katholischen Kirchenrecht der strafweise Ausschluss eines Mitglieds aus der Gemeinschaft der Gläubigen - nicht jedoch der formellen Kirchenmitgliedschaft -. Die E. ist grundsätzlich nur vorübergehender Natur. Nach seiner Besserung hat der Betroffene einen Anspruch auf Lossprechung (vgl. 1077 Gang König Heinrichs IV. nach Canossa). Lit.: Gerosa, L., Exkommunikation, 1995
Weitere Begriffe : Convaleszenz | Gerätesicherheit | Assignaten |
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