Föderalismusreform

F. nennt man die in den Jahren 2006 bis 2009 erfolgte Neuordnung der Beziehungen zwischen Bund und Ländern durch Änderungen des Grundgesetzes und Begleitgesetze. Dabei unterscheidet man die Föderalismusreform I im Jahre 2006, die im Wesentlichen die Reform der Gesetzgebungszuständigkeiten zum Gegenstand hatte, und die Föderalismusreform II im Jahre 2009, die die Finanzverfassung neu ordnete.




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