Föderalismus
(lat: foedus = Bündnis); Staatsform, die (im Gegensatz zum Zentralismus) die Eigenstaatlichkeit seiner Glieder mit der Einheit des Gesamtstaates verbindet (Bundesstaat, Staatenbund). Im deutschen Sprachgebrauch auch das Streben nach einer Stärkung der Einzelstaaten (im Amerikanischen hingegen nach einer Stärkung des Bundes gegenüber den (früher autonomen) Gliedstaaten).
bundesstaatliches Verfassungssystem (Bundesstaat). Die Theorie des F. sieht seine bedeutendsten Vorzüge in der Verhinderung einer übermächtigen zentralen Staatsorganisation und in der Berücksichtigung ethnischer, landsmannschaftlicher oder regionaler Sondertatbestände. Der F. ist in mehr oder weniger ausgeprägter Form die vorherrschende Organisationsform der Staaten, vor allem der grossflächigen (USA, Sowjetunion, Brasilien, Indien, Kanada, Australien, Südafrika) und der multinationalen (Sowjetunion, Jugoslawien, Tschechoslowakei, Schweiz, Nigeria). Separatismus, Partikularismus, Unitarismus, Zentralismus.
bezeichnet ein politisches Grundprinzip, demzufolge sich Einzelstaaten unter Wahrung ihrer Staatlichkeit zu einem Bund zusammenschliessen. Dabei kann es sich um einen Staatenbund oder um einen Bundesstaat handeln. Der Staatenbundist ein völkerrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Staaten, die dadurch in ihrer Staatlichkeit u. in ihrer umfassenden Staatsgewalt nicht betroffen werden. Es wird lediglich ein begrenzter Kreis von Aufgaben von einem gemeinsamen Organ des Bundes wahrgenommen. Der Staatenbund selbst ist nicht Staat; er verfügt deshalb auch über keine Gesetzgebungsbefugnisse gegenüber den ihm angehörenden Staaten. Staatenbund war z.B. der Deutsche Bund von 1815 bis 1866. Der ~+ Bundesstaat ist eine durch die Verfassung des Gesamtstaates geformte staatsrechtliche Verbindung von Staaten in der Weise, dass die Teilnehmer des Bundes als Gliedstaaten Staaten bleiben, aber auch der Bund selbst Staatlichkeit besitzt. Die Bundesrepublik Deutschland ist demgemäss ein Bundesstaat (vgl. Art. 20 I GG). Staatenbund u. Bundesstaat steht der Einheitsstaat gegenüber, in dem es nur eine staatliche Gewalt u. Organisation gibt (z. B. Frankreich). Er beruht auf dem - dem F. entgegengesetzten - politischen Grundprinzip des Unitarismus oder Zentralismus.
(lat. foedus [N.] Bund) ist die Lehre von der Gestaltung des Staats, die neben der Einheit des Ganzen die Vielheit seiner Glieder (Einzelstaaten, Länder) kennt. Dem F. steht der Zentralismus (oder Unitarismus) gegenüber. Föderalistische Gestaltungsmöglichkeit ist vor allem der Bundesstaat. Lit.: Reuter, K., Föderalismus, 5. A. 1996; Piazolo, M., Föderalismus, 2004; Selmer, P., Die Föderalismusreform, JuS 2006, 1052; Starck, C., Föderalismusreform, 2007
das Gestaltungsprinzip, wonach die Kompetenzen der Gliedstaaten im Bundesstaat zu stärken und dem Gesamtstaat Befugnisse nur insoweit einzuräumen sind, als dies im Interesse des Ganzen geboten ist. Ausprägung ist das Prinzip des kooperativen Föderalismus, das die Formen des aufeinander abgestimmten Verhaltens von Bund und Ländern umfasst.
(von lat. foedus = Bündnis) nennt man im Bundesstaat die Tendenz, die Gliedstaaten durch Zuweisung von Kompetenzen (in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) möglichst zu stärken. Auch in einem Staatenverbund (s. a. Staatenverbindung) wie der Europäischen Gemeinschaft (Europäische Union) kann man von einem mehr oder weniger ausgeprägten F. sprechen. S. a. Subsidiarität. Gegensatz zu F.: Zentralismus, Unitarismus. Übersteigerte Formen: Partikularismus und - mit dem Ziel der Lösung vom Gesamtstaat - Separatismus.
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