Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung gehört zu den Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III. Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung ermöglichen und dafür einen Arbeitslosen (Arbeitslosengeld) einstellen, konnten nach §§ 229 ff. SGB III (a. F.) einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt des Vertreters erhalten. Die Leistung ist mit dem Inkrafttreten des G zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21. 12. 2008 (BGBl. I 2917) entfallen, weil die Leistung in der Vergangenheit nur wenig in Anspruch genommen worden ist.




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