Fahren auf Sicht

Abblendlicht, Autobahn, Geschwindigkeit, Begrenzung, Überholweg, Unübersichtliche Stellen. Der Grundsatz „Fahren auf Sicht“ bedeutet, daß nur diejenige Geschwindigkeit zulässig ist, die ein Anhalten des Kraftfahrzeugs innerhalb des einsehbaren Raumes der Fahrbahn ermöglicht. Dieses Gebot („Goldene Regel des Straßenverkehrs“) gilt auch am Tage (besonders an unübersichtlichen Stellen). Eine weitere Beschränkung gilt für Fahrbahnen, die so schmal sind, daß entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten. Hier muß das Anhalten mindestens innerhalb der Hälfte der über sehbaren Strecke möglich sein (§ 3 Absatz 1 Satz 3 StVO).




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