faktischer Geschäftsführer Begriff aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Faktischer Geschäftsführer ist, wer ohne formell wirksamen Bestellungsakt ein Unternehmen wie ein Organ beherrscht. Indiziell dafür sind nach der Rspr. z.B.
Weitere Begriffe : Verletztenrente | Akklamation | Grundstücksgieiches Recht |
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