Faktischer Vertrag rechtlich mangelhafter (anfechtbarer oder nichtiger) Vertrag, der trotzdem infolge tatsächlicher Zusammenarbeit der Vertragspartner als tragender Rechtsgrund angesehen wird (faktische Gesellschaft, faktisches Arbeitsverhältnis).
Weitere Begriffe : Reiserücktrittsversicherung | Anspruchsüberleitung | BAföG |
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