Familienfideikommiss

Fideikommiss.

(Art. 59 ff. EGBGB) ist die hergebrachte, durch die Weimarer Reichsverfassung und ein nachfolgendes besonderes Gesetz aufgelöste, auf rechtsgeschäftlicher Stiftung beruhende Bindung eines (adligen) Familienguts im Mannesstamm. Lit.: Eckert, J., Der Kampf um die Familienfideikommisse, 1992

Fideikommiss.




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