Familiennachzug Spezialfälle für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehörige und Lebenspartner (§ 27 AufenthG). Sonderregelungen bestehen für Ehegatten (§§ 30, 31 AufenthG, Ehegattennachzug) und Kinder (§§ 32 ff. AufenthG). Einem sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn dies zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist (§ 36 AufenthG). Sonderregelungen gelten für ausländische Familienangehörige von Deutschen (§ 28 AufenthG).
Weitere Begriffe : Ablösungsverordnung | Pauschbetrag | peacekeeping diplomacy |
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