Familiennachzug

Spezialfälle für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für Familienangehörige und Lebenspartner (§ 27 AufenthG). Sonderregelungen bestehen für Ehegatten (§§ 30, 31 AufenthG, Ehegattennachzug) und Kinder (§§ 32 ff. AufenthG). Einem sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn dies zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist (§ 36 AufenthG). Sonderregelungen gelten für ausländische Familienangehörige von Deutschen (§ 28 AufenthG).

Aufenthaltserlaubnis (2 d).




Vorheriger Fachbegriff: Familienmitarbeit | Nächster Fachbegriff: Familienname


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen