Favor testamenti(lat. Begünstigung des Testaments), Grundsatz des Erbrechts, wonach unklare Bestimmungen eines Testaments so auszulegen sind (Testamentsauslegung), dass sie nicht unwirksam sind (§ 2084 BGB).
Weitere Begriffe : Gesetzliche Vermutung | Übergabeeinschreiben | Verbot geltungserhaltender Reduktion |
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