Fehlbelegung

Im Mietrecht :

Wer heute in einer preisgebundenen Wohnung (Sozialwohnung) lebt, musste bei Einzug in die Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vorweisen können. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Mieter von Sozialwohnungen auf Grund von Einkommenssteigerungen heute keinen Wohnberechtigungsschein mehr erhalten würden. Rechtlich gesehen halten sich solche Mieter unberechtigt in der Sozialwohnung auf.
In einigen Bundesländern sind deshalb Regelungen eingeführt worden, die von solchen Mietern, die ihre Wohnberechtigung nachträglich verloren haben, eine Fehlbelegungsabgabe verlangen. Es fällt unter die alleinige Kompetenz der einzelnen Bundesländer zu bestimmen, in welcher Gemeinde die Fehlbelegungsabgabe erhoben wird.
Doch nicht jede Überschreitung der Einkommensgrenzen, die Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines waren, zieht Konsequenzen nach sich. Eine Fehlbelegungsabgabe muss meistens erst dann bezahlt werden, wenn der Mieter mit seinem Einkommen mehr als 20% über der Einkommensgrenze für preisgebundenen Wohnraum liegt. Dieser Mieter muss monatlich pro qm Wohnfläche einen Aufschlag bezahlen. Wird die Einkommensgrenze um mehr als 50% überschritten, so muss der Mieter monatlich einen deutlich erhöhten Aufschlag bezahlen.
Es gibt hier diverse Sonderregelungen, da die Bundesländer das Recht haben selbst zu bestimmen, wie viel Fehlbelegungsabgabe ab wel- eher Einkommenshöhe bezahlt werden muss. Jeder Einzelfall ist also gesondert zu prüfen.
Die Fehlbelegungsabgabe kann in Extremfällen dazu führen, dass der Mieter für seine Sozialwohnung mehr Miete bezahlen muss als für vergleichbaren, frei finanzierten Wohnraum in derselben Gemeinde. Um dieses unbillige Ergebnis zu vermeiden, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Abgabe der Höhe nach auf die ortsüblichen Vergleichsmieten beschränkt werden kann. Auch hier kann die jeweils zuständige Landesregierung einen Höchstbetrag festlegen.
Weitere Stichwörter:
Erhöhung der Kostenmiete, Kostenmiete, Ortsübliche Vergleichsmiete, Sozialmiete, Wohnberechtigungsschein




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