Filiationim Recht Frankreichs und seiner früheren Kolonien das Rechtsverhältnis zwischen dem nichtehelichen Kind und seinem Vater nach Anerkennung der Vaterschaft (Kindschaftsverhältnis). Die F. stellt das Kind weitgehend einem ehelichen gleich.
Weitere Begriffe : OEG | Bekanntmachung | Sonderverwahrung |
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