Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 1 I a KWG Unternehmen, die Finanzdienstleistungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb (Handelsgewerbe) erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Wenn F. auch Bankgeschäfte betreiben, gelten sie als Kreditinstitute. F. unterliegen wie Kreditinstitute der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Weitere Begriffe : Jurisdiktion | Erziehungsförderung | Befristetes - zweckbestimmtes - Arbeitsverhältnis |
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