Fitness- und Sportvertrag Beim Fitness- und Sportvertrag handelt es sich um ein Schuldverhältnis, das im Gesetz nicht näher geregelt ist. Er kombiniert verschiedene Vertragstypen wie den Dienst- und den Mietvertrag; man spricht in solchen Fällen von gemischten Verträgen. Fast immer werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studios einbezogen, die häufig unzulässige Klauseln enthalten. So ist die Vereinbarung von Beiträgen für die Zeit der Betriebsferien ebenso rechtswidrig wie ein Haftungsausschluss des Studios bei leichter Fahrlässigkeit. Auch dürfen die Geschäftsbedingungen das Recht der außerordentlichen Kündigung nicht ausschließen. Bestimmungen, wonach sich der Fitness- und Sportvertrag bei zu später Kündigung automatisch verlängert, sind unwirksam, falls die Verlängerung mehr als zwölf Monate beträgt oder die ursprüngliche Laufzeit übersteigt. Es empfiehlt sich, den Vertrag in Ruhe zu Hause durchzulesen, bevor man ihn unterzeichnet. Am besten schließt man ihn zunächst maximal für ein halbes Jahr ab, um zu sehen, ob einem das Studio zusagt.
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