Flugzeugpfandbriefesind Schuldverschreibungen, die von einer Pfandbriefbank ausgestellt und durch Registerpfandrechte nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländische Flugzeuthypotheken gedeckt sind (§ 1 I S. 2 Nr. 4 PfandBG). Die Ermittlung des Beteiligungswertes erfolgt nach den Vorgaben der VO v. 20. 4. 2009 (BGBl. I 1036). S. a. Pfandbriefe.
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