FranchiseklauselIn einem Versicherungsvertrag kann vereinbart werden, dass bestimmte (meist geringfügige) Schäden überhaupt nicht, andere dagegen voll (oder mit einem bestimmten Abzugsbetrag) entschädigt werden (Selbstbeteiligung).
Weitere Begriffe : Berechnungsirrtum | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik | Gleichbehandlungsgebot |
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