Freiheit des MeeresUnter F. d. M. versteht man die Geltung der sogenannten Meeresfreiheiten auf Hoher See. Die Hohe See ist frei von der Ausübung jeglicher staatlichen Hoheitsgewalt. Der Grundsatz der F. d. M. erstreckt sich jedoch nicht auf die inneren Gewässer, das Küstenmeer, die Anschlusszone, die ausschließliche Wirtschaftszone, den Festlandsockel und den Tiefseebergbau.
Weitere Begriffe : Nebel | Rang von Unterhaltsansprüchen | Gesandter |
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