Hohe See

ist das Weltmeer ausserhalb der Küstengewässer. Freiheit der Meere.

1.
Unter H. S. oder Hohem Meer versteht man dasjenige Seegebiet, welches frei von der Ausübung jeglicher staatlichen Hoheitsgewalt verbleibt. Es handelt sich um diejenigen Teile des Meeres, die weder zu den inneren Gewässern noch zum Küstenmeer, zur Anschlusszone oder zur ausschließlichen Wirtschaftszone gehören; unberührt bleiben ferner die Rechte am Festlandsockel.

2.
Auf H. S. gelten nach Art. 87 SRÜ (Seerechtsübereinkommen; Seerecht) die sogenannten Meeresfreiheiten wie die Schifffahrtsfreiheit und die Fischereifreiheit. Bezüglich des Meeresbodens unter der H. S. gelten die für den Tiefseebergbau geltenden Regeln, soweit nicht die Vorschriften über den Festlandsockel anwendbar sind. Auf H. S. übt der Flaggenstaat auf allen seine Flagge rechtmäßig führenden Schiffen die ausschließliche Hoheitsgewalt aus. Es besteht kein Recht, andere Schiffe anzuhalten oder zu durchsuchen. Kriegsschiffe können allerdings gegen andere Schiffe vorgehen, die der Seeräuberei verdächtig sind. Auch die Nacheile aus dem Küstenmeer auf die H. S. ist zulässig. Nach Art. 88 SRÜ soll die H. S. friedlichen Zwecken vorbehalten werden. Die Freiheit der Meere schließt allerdings eine militärische Nutzung nicht aus.




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