Freistellungsanspruch ist der Anspruch eines Schuldners gegenüber einem Dritten, von seiner Verpflichtung gegenüber seinem Gläubiger befreit zu werden (z.B. der Arbeitnehmer, der [bei einer Arbeit] einen Dritten schädigt, gegenüber dem Arbeitgeber). Lit.: Görmer, G., Die Durchsetzung von Befreiungsansprüchen, 1992
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