Freiverband ist ein Zweckverband, der durch freiwillige Vereinbarung der Beteiligten (Kommunen, Kreise, Bezirke, Länder) für die Erfüllung bestimmter gemeinsamer Aufgaben (z.B. Schulen, Verkehrseinrichtungen) errichtet wird. Näheres regeln die Zweckverbandsgesetze der Länder. Nötig ist eine Verbandssatzung, die i.d.R. der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf.
Weitere Begriffe : Kreditgenossenschaft | Geschäftsführung ohne Auftrag | Fernstraßenausbau |
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