Freiteil

ist im frühmittelalterlichen Recht der von der christlichen Kirche geforderte Anteil des Hausvaters an seinem Vermögen (Nachlass). Aus dieser Forderung hat sich vielleicht die Verfügungsfreiheit des Hausvaters über einen Teil des Familienvermögens entwickelt. Im Hochmittel alter kommt unterstützend die Aufnahme des im römischen Recht entwickelten Testamentes hinzu. Lit.: Bruck, E., Kirchenväter und soziales Erbrecht, 1956




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