gesetzlicher Güterstand

Güterstand, gesetzlicher.

ist derjenige Güterstand, der für alle Ehegatten gilt, die nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Zugewinngemeinschaft gesetzlicher G. Nutzverwaltung.

Güterstand, gesetzlicher

Güterstände.

Zugewinngemeinschaft.

Zugewinngemeinschaft




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