Garagenersatzvertragist der öffentlich-rechtliche (, in seiner Zulässigkeit fragliche) Vertrag, durch den sich ein Bauherr gegenüber einer Gemeinde verpflichtet, statt der an sich vorgeschriebenen Schaffung von Garagen oder Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge auf seinem Grundstück andere Leistungen (z.B. Geldleistung) zu erbringen. Lit.: Reuss, C., Stellplatzverpflichtung - Stellplatzablöse?, 2000
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