Geborene Orderpapiere
Orderpapiere.
Wertpapier, das ohne positive Orderklausel kraft Gesetzes Orderpapier ist. Bei ihm ist eine positive Orderklausel entbehrlich, aber auch unschädlich. Geborene Orderpapiere sind beispielsweise der Wechsel (Art.11 WG), der Scheck (Art. 14 SchG), der in der Praxis durch die Uberbringerklausel fast nur als Inhaberpapier vorkommt sowie die Namensaktie (§ 68 AktG).
Orderpapier.
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