Gebotsirrtum
Irrtumslehre
ist der Irrtum über die Garantenpflicht bzw. das Gebotensein eines Verhaltens. Der Unterlassende kennt zwar alle Umstände, die seine Garantenstellung begründen, glaubt aber, die rechtlich geforderte Handlung unterlassen zu dürfen. Der G. wird wie ein Verbotsirrtum behandelt.
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