Geburtsschein

vom Standesbeamten aufgrund des Geburtenbuchs ausgestellte Personenstandsurkunde, aus der Vorname und Familienname sowie Ort und Tag der Geburt eines Menschen hervorgehen (§§ 61a, 61c PersonenstandsG). Geburtsurkunde.




Vorheriger Fachbegriff: Geburtsname | Nächster Fachbegriff: Geburtsurkunde


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen