Geburtsscheinvom Standesbeamten aufgrund des Geburtenbuchs ausgestellte Personenstandsurkunde, aus der Vorname und Familienname sowie Ort und Tag der Geburt eines Menschen hervorgehen (§§ 61a, 61c PersonenstandsG). Geburtsurkunde.
Weitere Begriffe : Sachrüge | Revisionsfrist | Strassenanliegerbeitrag |
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