Gefahrstoffverordnung

ist die Verordnung über bestimmte gefährliche Stoffe. Lit.: Hörath, H., Gefährliche Stoffe und Zubereitungen, 6. A. 2002

Im Arbeitsrecht :

vom 26. 8. 1986 (BGBl. I 1470) i. d. Änd. v. 26. 10. 1993 (BGBI I 1782). Sie enthält über das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen u. Zubereitungen u. über den Umgang mit Gefahrstoffen einschl. ihrer Aufbewahrung, Verlagerung u. Vernichtung Vorschriften. Sie dient dem Arbeitsschutz u. dem allgemeinen Gesundheits- u. Verbraucherschutz.




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