Geheimdienst

Auch Nachrichtendienst; staatliche Einrichtung zur Beschaffung und Auswertung von militärischen, politischen, wirtschaftlichen und technischen Informationen im Ausland (insbes. durch Spionage und Gegenspionage) und im Inland. In der Bundesrepublik der Bundesnachrichtendienst (BND), für die Inlandsaufklärung der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Bundes-und Landesämter für Verfassungsschutz; Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. In den USA der CIA, in der Sowjetunion der KGB.

eine ständige Einrichtung im staatlichen Bereich, die insbesondere für die politische Führung Nachrichten systematisch u. unter Anwendung konspirativer Methoden sammelt, um vor allem die politische Lage fremder Mächte u. deren militärisches u. wirtschaftliches Potential aufzuklären.

ist keine Bezeichnung des Gesetzes. Umgangssprachlich werden darunter die mit nachrichtendienstlichen Mitteln arbeitenden Behörden verstanden, in der BRep. Deutschland der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden (Verfassungsschutz) des Bundes und der Länder sowie der Militärische Abschirmdienst.




Vorheriger Fachbegriff: Geheimbereich | Nächster Fachbegriff: geheimdienstliche Tätigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen