Geheimjustizwiderspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens. Hiervon gibt es nur eng begrenzte gesetzliche Ausnahmen, z.B. in Strafverfahren gegen Jugendliche oder zum Schutz der Intimsphäre von Prozessbeteiligten.
Weitere Begriffe : Pflichtteilsanspruch, außerordentlicher | Produkthaftungsgesetz | Anfechtungsfrist |
MMnews
|