Intimsphäre (lat.: int im us = innerst, vertrautest; griech. sphaira = Kugel, Bereich); innerster, persönlichster Bereich des Menschen. Durch die Bestimmungen über Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht im GG (Art. 2 Abs. 1) als wesentlicher Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (freie Entfaltung der Persönlichkeit) vor jeder äußeren Einwirkung geschützt; außerdem strafrechtlich geschützt durch Vorschriften über die Vertraulichkeit des Wortes und über das Brief- und das Berufsgeheimnis, Verwertungsverbot.
Weitere Begriffe : Unionsbürgerschaft | Nichterfüllungsschaden | Fahrtrichtungsanzeige |
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