Geldfälschung Straftat; besteht im Nachmachen oder Verfälschen von Geld in der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen oder ein solches Inverkehr bringen zu ermöglichen, im Verschaffen von falschem Geld in dieser Absicht und im Inverkehr bringen von falschem Geld als echt. Unter ähnlichen Voraussetzungen wird auch die Fälschung von Wertzeichen bestraft.
Weitere Begriffe : Giftbeibringung | Umbildung einer Sache | Abhandenkommen |
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