Gemeinschaftspatent
steht mehreren zu, die gemeinschaftlich eine Erfindung gemacht haben. Miterfinder.
Einheitliches Patent, das im gesamten Raum der Europäischen Gemeinschaft Gültigkeit hat. Anders als die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmackmuster ist das Gemeinschaftspatent noch nicht in das geltende Recht umgesetzt worden. Die EU-Kommission beabsichtigt, ein Gemeinschaftspatent durch eine für die Mitgliedstaaten bindende Verordnung einzuführen.
Bis dahin kann ein Europäisches Patent beim Europäischen Patentamt angemeldet werden. Dieses ist aber nur ein Bündel nationaler Patente mit einem vereinfachten Anmeldeverfahren, das auf dem Europäischen Patentübereinkommen vom 5.10.1973 beruht.
Vorheriger Fachbegriff: Gemeinschaftsordnung | Nächster Fachbegriff: Gemeinschaftspatentübereinkommen (GPÜ)