Generalvollmacht
Handlungsvollmacht, Vollmacht.
unbeschränkte Stellvertretung, die keine Begrenzung (wie die Prokura) kennt.
ist die umfassende, keinen Beschränkungen unterliegende Vollmacht im Gegensatz zur Spezialvollmacht. Lit.: Leiner, R., Die Generalvollmacht, Diss. jur. Bielefeld 1998
Vollmacht.
Vollmacht.
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