Generalvollmacht

Handlungsvollmacht, Vollmacht.

unbeschränkte Stellvertretung, die keine Begrenzung (wie die Prokura) kennt.

ist die umfassende, keinen Beschränkungen unterliegende Vollmacht im Gegensatz zur Spezialvollmacht. Lit.: Leiner, R., Die Generalvollmacht, Diss. jur. Bielefeld 1998

Vollmacht.

Vollmacht.




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