Gerichtstag ist der Tag, an dem ein Gericht regelmässig seine Verhandlungen durchführt (z.B. Dienstag jeder Woche). Im Zivilprozess können die Parteien an ordentlichen G.en des Amtsgerichts ohne Terminbestimmung zur Verhandlung ihres Rechtsstreits erscheinen. Die Klage kann in diesem Fall mündlich erhoben werden (§ 500 ZPO).
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