Gesamtkonkursbedeutet, dass ein Konkursverfahren sich auf das gesamte Vermögen einer Person erstreckt. Gegensatz: Sonderkonkurs. Hier ist das Konkursverfahren auf eine begrenzte Vermögensmasse beschränkt (z.B. auf einen Nachlass, Nachlasskonkurs).
Weitere Begriffe : Steuerfahndungsstelle | Personalakte | Bereicherungsabsicht |
MMnews
|