Gesamtsprecherausschuss
Vertretungsorgan der leitenden Angestellten auf Unternehmensebene, in
das jeder Sprecherausschuss ein Mitglied entsendet. Der Gesamtsprecherausschuss ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 SprAuG für Angelegenheiten zuständig, welche das Unternehmen oder doch zumindest mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Sprecherausschüsse behandelt werden können. Die Unmöglichkeit der Regelung durch die einzelnen Sprecherausschüsse wird man nicht nur dann annehmen dürfen, wenn naturgesetzlich eine Einzellösung ausgeschlossen ist, sondern schon dann, wenn aufgrund der Natur der Angelegenheit eine einheitliche Regelung geboten ist.
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