Geschäftsraum
ist der geschäftlichen Zwecken dienende Raum (z. B. Büro, Werkstatt, Laden).
(und Betriebsräume) stehen in Deutschland auch gegenüber den im Wirtschaftsverwaltungsrecht häufigen Betretungsrechten (vgl. z. B. § 42 II LFGB) unter dem Grundrechtsschutz für die Wohnung (vgl. § 287 AO). Das gilt nach der umstrittenen Rechtsprechung des EuGH (Hoechst, NJW 1989, 3080) allerdings nicht für die Ausübung von Amtsgewalt der EU-Organe. Der EuGH prüft insoweit aber die Verhältnismäßigkeit.
Vorheriger Fachbegriff: Geschäftsräume | Nächster Fachbegriff: Geschäftsraummakler