Gesetzespositivismus ist das Festhalten am (Wortlaut des) Gesetz(es) als einziger Richtschnur. Der G. leugnet jegliche übergesetzlichen, dem Gesetzgeber vorgegebenen Werte. Ihm garantiert das formell ordnungsmäßig zustande gekommene Gesetz als solches die Gerechtigkeit.
Weitere Begriffe : Entscheidungsverbund | Gesamtakt | Vollstreckbarkeit |
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