gesetzlicher Güterstand
Güterstand, gesetzlicher.
ist derjenige Güterstand, der für alle Ehegatten gilt, die nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. Zugewinngemeinschaft gesetzlicher G. Nutzverwaltung.
Güterstand, gesetzlicher
Güterstände.
Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft
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